Ein höhenverstellbarer Schreibtisch kann eine sinnvolle Investition in die eigene Gesundheit und Produktivität sein. Aber wer zahlt dafür? In vielen Fällen können Arbeitgeber die Kosten für einen höhenverstellbaren Schreibtisch übernehmen, insbesondere wenn dieser zur Vorbeugung von gesundheitlichen Problemen benötigt wird. Auch gibt es unter bestimmten Umständen Möglichkeiten zur Kostenerstattung durch die Krankenkassen.
Selbstständige oder Freiberufler können die Anschaffung eines höhenverstellbaren Schreibtisches möglicherweise steuerlich absetzen. Im Rahmen der Steuererklärung können die Kosten für den Schreibtisch als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern dieser beruflich genutzt wird. Es lohnt sich also, die verschiedenen Optionen zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber, der Krankenkasse oder einem Steuerberater zu sprechen.
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